Wird im Jahr 2011 erstmalig eine
Lohnsteuerkarte benötigt, stellt das
zuständige Finanzamt stattdessen auf Antrag
eine Ersatzbescheini-gung aus. Ausgenommen
hiervon sind ledige Arbeitnehmer, die im
Jahr 2011 erstmalig eine Ausbildung
beginnen. Hier kann der Arbeitgeber die
Steuerklasse 1 unterstellen, wenn der
Arbeitnehmer seine Identifikationsnummer,
sein Geburtsdatum sowie die
Religionszu-gehörigkeit mitteilt und
gleichzeitig schriftlich bestätigt, dass es
sich um das erste Dienstverhältnis handelt.
Kommt die Steuerklasse 1 nicht in Betracht,
kann der Auszubildende beim Finanzamt eine
Ersatzbescheinigung für den Lohnsteuerabzug
beantragen.
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 18
Abs. 7 Satz 1 in Ver-bindung mit § 25 des
Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) zur
Datenübermittlung auf der Grundlage des
Wehrpflichtgesetzes (WPflG)
Auf der Grundlage des zum 01.07.2011 in
Kraft tretenden § 62 Abs. 2 der Änderung des
Wehrpflichtgesetzes ist die Meldebehörde
ver-pflichtet, im Oktober 2011 eine
Datenübermittlung an das Bundesamt für
Wehrverwaltung nach § 58 Wehrpflichtgesetz
vorzunehmen. Zunächst sind Personen mit
deutscher Staatsbürgerschaft betroffen, die
2012 volljährig werden. Die erhobenen Daten
dürfen nur zur Über-sendung von
Informationsmaterial über die Tätigkeit der
Streitkräfte verwendet werden.
Jeder Betroffene der im
Zuständigkeitsbereich der
Verwaltungs-gemeinschaft Kranichfeld
gemeldet ist, hat ab dem 01.07.2011 das
Recht gemäß § 18 Abs. 7 Satz 1 MRRG der
Weitergabe seiner Daten an des Bundesamt für
Wehrverwaltung zu widersprechen.
Der Widerspruch kann schriftlich oder
mündlich, zur Niederschrift zu den üblichen
Sprechzeiten im Bürgerbüro der
Verwaltungs-gemeinschaft Kranichfeld,
erklärt werden.
Informationen zum Oma-Opa-Dienst in der
Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld